Allgemeine Buchungsbestimmungen für Reisemodule, Individual- und Gruppenreisen

Die nachstehenden Allgemeinen Buchungsbestimmungen (ABB), ergänzen die Vorschriften der §§ 651 a bis l BGB über den Pauschalreisevertrag und die Informationsverordnung für Reiseveranstalter und führen diese Vorschriften aus.

Sie werden Inhalt des zwischen uns, der Firma Erlebe-Reisen GmbH, nachstehend „Erlebe-Reisen“ abgekürzt und jedem einzelnen Reiseteilnehmer im Falle der Buchung zustande kommenden Reisevertrages.


1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Reiseanmeldung (verbindliche Buchungsanfrage), die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Reiseteilnehmer Erlebe-Reisen den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung (Reisevorschlag) und aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage sowie dieser Reisebedingungen verbindlich an.

1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung an den Reiseteilnehmer zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß erhält der Reiseteilnehmer die schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt.

1.3 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Vertragsangebot von Erlebe-Reisen vor, an das Erlebe-Reisen 10 Werktage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots durch die Annahme des Reiseteilnehmers zustande, welche durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt erfolgen kann.

1.4 Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat. Wird eine solche gesonderte Vereinbarung nicht getroffen, gelten die allgemeinen gesetzlichen Haftungsbestimmungen.


2. Leistungsverpflichtung von Erlebe-Reisen

2.1 Die Leistungsverpflichtung von Erlebe-Reisen ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Reiseanmeldung gültigen Version der Reiseausschreibung im Internet unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.

2.2 Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisebüros sind von Erlebe-Reisen nicht bevollmächtigt Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von Erlebe-Reisen hinausgehen oder im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.


3. Anzahlung und Restzahlung

3.1 Mit Vertragsabschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung zu leisten. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 20 % des Reisepreises. Die Anzahlung wird dem Reisepreis angerechnet.

3.2 Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt ist und falls nichts anderes im Einzelfall vereinbart wurde, 30 Tage vor Reisebeginn unaufgefordert zu Zahlung fällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 6. genannten Gründen abgesagt werden kann.

3.3 Der Reiseteilnehmer erhält die Reiseunterlagen / Voucher nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises 7 bis 14 Tage vor Reisestart. Der Versand der Unterlagen erfolgt mittels Postzustellung oder E-Mailversand bzw. erfolgt die Aushändigung über das vermittelnde Reisebüro.

3.4 Bei Buchungen mit weniger als 30 Tagen vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheines sofort zur Zahlung fällig.

3.5 Soweit der Sicherungsschein übergeben ist und Erlebe-Reisen zur Erbringung der Reiseleistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des Reiseteilnehmers auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.

3.6 Erlebe-Reisen berechnet bei Buchungen mit einer Gesamtsumme bis € 200,-- eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,--.

3.7 Erlebe-Reisen behält sich vor Buchungsgebühren, welche durch die Leistungsträger in Rechnung gestellt werden, an den Reiseteilnehmer weiterzuberechnen. Entsprechende Kosten werden bereits im Reisevorschlag gesondert ausgewiesen.


4. Leistungs- und Preisänderungen, Umbuchung

4.1 Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die von Erlebe-Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, zumutbar sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Erlebe-Reisen ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Erlebe-Reisen dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4.2 Preisänderungen der ausgeschriebenen und bestätigten Preise sind nach Abschluss des Reisevertrages nach Maßgabe folgender Bestimmungen zulässig:

  1. Erlebe-Reisen kann eine Preisänderung nur verlangen bei einer nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse.
  2. Die Änderung kann nur in dem Umfang verlangt werden, wie sich diese Erhöhungen pro Person oder pro Sitzplatz auswirken und sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
  3. Erlebe-Reisen hat den Reisekunden unverzüglich nach Kenntnis der die Änderung begründenden Umstände hiervon zu unterrichten. Preisänderungen können nach dem 20. Tag vor Reiseantritt nicht mehr verlangt werden.
  4. Falls eine nach den vorstehenden Bestimmungen zulässige Preiserhöhung 5 % übersteigt, ist der Reiseteilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Erlebe-Reisen in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Reiseteilnehmer aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Information von Erlebe-Reisen über die Preiserhöhung dieser gegenüber geltend zu machen.



4.3 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Reise- oder Programmdauer, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart, des Abflug- oder Zielflughafens bzw. bei Mietwagen des Ortes der Fahrzeugübernahme oder der Fahrzeugart vorgenommen (Umbuchung) so erhebt Erlebe-Reisen bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr von € 50,- je Änderungsvorgang. Notwendige Telefon-, Fax-, Telex- oder Telegrammkosten können gesondert berechnet werden.
Umbuchungswünsche, welche nach Ablauf dieser Frist geäußert werden, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, welche nur geringfügige Kosten verursachen.

4.4 Bei einem Wechsel in der Person des Teilnehmers ist Erlebe-Reisen, soweit sie einem solchen Wechsel nicht deshalb widerspricht, weil der neue Reiseteilnehmer den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen, berechtigt, eine Kostenpauschale für den Aufwand in Höhe von € 50,- pro Person zu berechnen.


5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von Erlebe-Reisen zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reiseteilnehmers auf anteilige Rückerstattung. Erlebe-Reisen bezahlt an den Reiseteilnehmer jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an Erlebe-Reisen zurückerstattet worden sind.


6. Rücktritt und Kündigung durch Erlebe-Reisen

6.1 Erlebe-Reisen kann den Reisevertrag nach Reisebeginn außerordentlich kündigen, wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Erlebe-Reisen in einem solchen Fall, so behält sie den Anspruch auf den Gesamtreisepreis. Erlebe-Reisen muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den sie aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der uns eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die örtlichen Bevollmächtigen von Erlebe-Reisen (Agentur, Reiseleitung) sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von Erlebe-Reisen wahrzunehmen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

6.2 Erlebe-Reisen kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen von Reisevertrag zurücktreten:

  1. Erlebe-Reisen ist verpflichtet, dem Reiseteilnehmer gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, sobald feststeht, dass die Reise nicht durchgeführt wird, weil die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde.
  2. Ein Rücktritt von Erlebe-Reisen später als 30 Tage vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
  3. Der Reiseteilnehmer kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Erlebe-Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reiseteilnehmer aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber Erlebe-Reisen geltend zu machen.



7. Rücktritt durch den Kunden

7.1 Der Reiseteilnehmer kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber Erlebe-Reisen, die schriftlich erfolgen sollte, vom Reisevertrag zurücktreten. Ausschlaggebend für die Berechnung der nachstehend aufgeführten Stornokosten ist der Zeitpunkt des Einganges der Reisestornierung zu den üblichen Geschäftszeiten von Erlebe-Reisen und der Geschäftszeiten in der gebuchten Reisedestination.

7.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer, stehen Erlebe-Reisen unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:

  1. bis 29 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
  2. vom 28. bis 14. Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
  3. vom 13. bis 7. Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
  4. vom 6. Tag bis zum Reisebeginn 80 % des Reisepreises
  5. ab dem Tag des Reiseantritts 90% des Reisepreises


Davon abweichend gelten für exklusiv durchgeführte Gruppenreisen die nachstehenden Entschädigungsbedingungen:

  1. bis 31 Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
  2. vom 30. bis 16. Tage vor Reisebeginn 65 % des Reisepreises
  3. vom 15. bis 7. Tage vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises
  4. vom 6. Tag bis zum Reisebeginn 100 % des Reisepreises


Flugleistungen werden von Erlebe-Reisen ausschließlich vermittelt. Die Reiseteilnehmer schließen einen direkten Vertrag mit der betreffenden Fluggesellschaft ab. Hinsichtlich der Stornobedinungen für Flüge gelten deshalb die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft (siehe Punkt 10.2).

7.3 Sofern der Reiseteilnehmer Erlebe-Reisen rechtsverbindlich mit der Buchung einer Individualreise beauftragt und vom Buchungsauftrag vor dem Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung zurück tritt, behält sich Erlebe-Reisen die Berechnung der entstandenen Arbeitsaufwendungen bzw. die Berechnung der Stornierungskosten für die bis dato bereits aus der Destination zurückbestätigten Teilleistungen vor (i.d.R. 15% des betr. Reisepreises).

7.4 Dem Reiseteilnehmer ist es gestattet, Erlebe-Reisen nachzuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseteilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

7.5 Erlebe-Reisen behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung bis max. 100% des Reisepreises, entsprechend ihr entstandener, dem Reiseteilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.

7.6 Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall der Reiseteilnehmer zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet bleibt.


8. Obliegenheiten und Kündigung des Reiseteilnehmers

8.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Erlebe-Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Erlebe-Reisen kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.

8.2 Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit Erlebe-Reisen dahingehend konkretisiert, dass der Reiseteilnehmer verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder der örtlichen Agentur von Erlebe-Reisen anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

8.3 Ist von Erlebe-Reisen keine örtliche Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet (siehe hierzu auch die betreffende Reiseausschreibung!), so ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, Erlebe-Reisen direkt unter der im Impressum bezeichneten Adresse, E-Mail oder Telefon- bzw. Faxnummer, unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen.

8.4 Ansprüche des Reiseteilnehmers entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reiseteilnehmer obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

8.5 Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.

8.6 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Erlebe-Reisen, bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur) eine ihnen vom Reiseteilnehmer bestimmte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Erlebe-Reisen oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt wird

8.7 Die gesetzliche Obliegenheit des Kunden nach § 651 g Abs. 1 BGB, reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit Erlebe-Reisen abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert:

  1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Erlebe-Reisen geltend zu machen.
  2. Die Geltendmachung kann fristbewahrend nur gegenüber Erlebe-Reisen unter der im Impressum genannten Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
  3. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen Regelungen über eine unverschuldete Fristversäumnis durch den Kunden sowie die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist unberührt.



9. Pass-, Visa-, Zoll- , Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

9.1 Erlebe-Reisen informiert auf seiner Internetpräsenz bzw. auf ihren speziellen Internetpräsenzen für einzelne Reiseländer, z.B. www.erlebe-kuba.de, über die obigen Bestimmungen, welche für das jeweilige Reiseland gültig sind. Diese Informationen gelten für deutsche Staatsbürger, bei denen keine besonderen Bedingungen gegeben sind. In der Person des Reiseteilnehmers begründete persönliche Bedingungen (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Paß-, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie Erlebe-Reisen nicht ausdrücklich vom Reiseteilnehmer mitgeteilt worden sind.

Reiseteilnehmer aus anderen Ländern müssen sich bei dem zuständigen Konsulat selbständig die erforderlichen Informationen einholen.

9.2 Erlebe-Reisen wird den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.

9.3 Soweit Erlebe-Reisen seiner Hinweispflicht entsprechend der vorstehenden Bestimmungen nachkommt, ist der Reiseteilnehmer zur Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verpflichtet.

9.4 Für die Einhaltung von Pass-, Einreise-, Impf-, Devisen- und Zollbestimmungen ist jeder Reiseteilnehmer, der im Besitz eines gültigen Ausweises (Reisepass) - evtl. mit Visum - sein muss, selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Erlebe-Reisen bedingt sind.

9.5 Erlebe-Reisen haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn im Ausnahmefall Erlebe-Reisen mit der Besorgung der Visa beauftragt ist, es sei denn, dass Erlebe-Reisen die Verzögerung zu vertreten hat.


10. Haftung

10.1 Die vertragliche Haftung von Erlebe-Reisen, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit

  1. ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
  2. Erlebe-Reisen für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.



10.2 Erlebe-Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als echte Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind. Soweit in einer gebuchten Reise Fremdleistungen enthalten sind, werden diese in der schriftlichen Buchungsbestätigung / Rechnung ausdrücklich als vermittelte Fremdleistungen gekennzeichnet. Dies gilt regelmäßig für alle Flüge, Mietwagen sowie für Übernachtungen in Privatpensionen. Diese Leistungen werden von Dritten angeboten, mit welchen der Kunde einen gesonderten, direkten Vertrag abschließt. Es gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der betreffenden Leistungsträger.
Geschäftsbedingungen der von uns vermittelten Fluggesellschaften (Linkänderungen vorbehalten – Aktualisierungen sind ggf. den betr. Webseiten zu entnehmen):

Condor:
www.condor.com/de/hilfe-kontakt/agb.jsp

Air France:
www.airfrance.de/DE/de/common/transverse/footer/edito_cgt1_at_airfrance.htm
www.airfrance.de/DE/de/local/transverse/footer/edito_cgv.htm

KLM:
www.klm.com/travel/de_de/customer_support/booking_conditions_carriage/index.htm

Vietnam Airlines:
www.vietnamairlines.com/wps/portal/de/site/terms_of_use/conditions_of_carriage/

Die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Autovermieter erhalten die Reiseteilnehmer vor der Vertragsunterzeichnung in der jeweiligen Destination, meist in englischer Sprache ausgehändigt.
Erlebe-Reisen erhält für die Vermittlung dieser Leistungen lediglich eine Aufwandsentschädigung bzw. Vermittlungsprovision.

10.3 Kommt Erlebe-Reisen die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und Montreal. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigungen von Gepäck.


11. Verjährung, Abtretungsverbot

11.1 Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber dem Reiseveranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung, verjähren nach zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reiseteilnehmer oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorgenannte Verjährungsfrist von zwei Jahren tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

11.2 Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen.


12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

12.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Erlebe-Reisen verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird/werden. Auch über den Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft muss Erlebe-Reisen den Kunden informieren. Sie muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Black List ist nach ihrer Veröffentlichung durch die EU auf der Internetseite der EU abrufbar.


13. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN, ANWENDBARES RECHT

13.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt.


14. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

14.1 Gerichtsstand für Klagen des Reiseteilnehmers gegen Erlebe-Reisen ist ausschließlich das nächstgelegene, sachlich zuständige Gericht für den Firmensitz von Erlebe-Reisen in 72581 Dettingen / Erms.
14.2 Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

Erlebe-Reisen:


Stand September 2012

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